Angestellt vs. Freelancer – Rechner
Anstellung oder Selbstständigkeit?
Viele, die den Schritt in die Selbstständigkeit erwägen, stellen dieselbe Frage: Was bleibt mir am Ende des Monats wirklich übrig – und lohnt es sich überhaupt?
Die Antwort ist komplizierter als sie scheint. Bruttogehalt und Bruttostundensatz lassen sich nicht direkt gegenüberstellen – die Berechnungsgrundlagen sind zu unterschiedlich. Als Angestellter erhältst du dein Nettogehalt automatisch, fertig abgerechnet. Als Freelancer bekommst du zunächst alles – und bist selbst verantwortlich dafür, was du davon behältst.
Der Rechner unten macht den Vergleich konkret: Du gibst dein Angestelltengehalt und deinen Freelancer-Stundensatz ein – und siehst, was in beiden Szenarien tatsächlich netto übrig bleibt.
Angestellt vs. Freelancer
Was bleibt dir wirklich netto – als Angestellter und als Freelancer? Vergleiche beide Szenarien auf Basis aktueller Steuer- und Sozialabgabensätze 2025.
Alles über den Einstieg in die Selbstständigkeit – Schritt für Schritt erklärt:
Fastlancer Greenprint ansehen →Methodik & Datengrundlage (Stand 2025):
Angestellt: KV-Beitragssatz 14,6 % + Zusatzbeitrag 2,5 % (Arbeitnehmeranteil 8,55 %). Pflegeversicherung: 4,2 % kinderlos / 3,6 % mit Kind (AN-Anteil nach Abzug AG 1,7 %). RV: 18,6 % (AN 9,3 %). ALV: 2,6 % (AN 1,3 %). BBG KV/PV: 66.150 €/Jahr. Einkommensteuer nach § 32a EStG 2025, Grundfreibetrag 12.096 €, Werbungskostenpauschale 1.230 €. Steuerklasse I ohne Kinderfreibeträge angenommen.
Freelancer: KV voller Satz 17,1 % (inkl. Zusatz 2,5 %, mit Krankengeldanspruch) + PV 4,2 % (kinderlos) / 3,6 % (mit Kind) auf Einkommen bis BBG 66.150 €. Einkommensteuer auf (Gewinn − KV/PV − Rentenvorsorge). Keine Gewerbesteuer (freiberufliche Tätigkeit). Keine Umsatzsteuer in der Kalkulation (Kleinunternehmer oder durchlaufender Posten).
Urlaubskosten: Berechnet auf Basis von 52 Wochen × 5 Tage × 8 Stunden = 2.080 h/Jahr, davon 25 Urlaubstage = 200 h entgangener Umsatz zum gewählten Stundensatz.
Datenschutz: Alle Berechnungen laufen lokal in deinem Browser. Es werden keine Daten übermittelt oder gespeichert.
Haftung: Dieses Tool dient der Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Finanzberatung. Individuelle Faktoren (Familienstand, Wohnort, Kirchensteuer, PKV, Sonderausgaben) können das Ergebnis erheblich beeinflussen. Angaben ohne Gewähr.
Urheberrecht: Dieses Tool wurde von Fastlancer entwickelt. Eine Verbreitung oder Einbindung ist nur mit sichtbarer Verlinkung zu fastlancer.org gestattet. © Fastlancer 2026
Was der Vergleich zeigt
Viele angehende Freelancer vergleichen ihren Bruttostundensatz mit dem Bruttogehalt als Angestellter – und liegen damit komplett daneben. Der sinnvolle Vergleich ist ein anderer: Was bleibt dir am Ende des Monats tatsächlich übrig?
Als Angestellter zahlt dein Arbeitgeber still und leise rund 20–21 % deines Bruttogehalts zusätzlich in die Sozialversicherung ein – Geld, das für dich ausgegeben wird, aber nie auf deinem Konto landet. Als Freelancer trägst du genau diese Kosten selbst: voller KV-Beitrag ohne Arbeitgeberanteil, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, kein bezahlter Urlaub.
Hinzu kommt ein Faktor, den viele unterschätzen: Auslastung. Ein Angestellter bekommt sein Gehalt unabhängig davon, ob er produktiv ist oder nicht. Ein Freelancer verdient nur dann, wenn er tatsächlich abrechenbare Arbeit liefert. Im ersten Jahr rechnen die meisten Selbstständigen realistisch mit 50–70 % Auslastung – der Break-even-Stundensatz liegt damit deutlich höher als viele erwarten.
Das bedeutet nicht, dass Freelancing sich nicht lohnt – für viele lohnt es sich erheblich. Es bedeutet nur, dass du mit offenen Augen reingehen solltest: mit einem Puffer für die Anlaufzeit, einem realistischen Stundensatz und einer klaren Vorstellung davon, was du wirklich brauchst.
Alles über den finanziellen Einstieg in die Selbstständigkeit – inkl. Stundensatz, Rücklagen und erste Kunden – findest du im Fastlancer Greenprint.